Unternehmerbriefing/Newsletter

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Bis zu 4.000 € Beratungskosten

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat mit Bekanntmachung vom 30.03.2020 das bisherige Förderprogramm “Föderung unternehmerischen Know-hows” um die Möglichkeit zur Beratung von KMU´s und Freiberuflern im Zusammenhang mit der Corona-Krise erweitert. Rechtsberatungen von durch die Corona-Pandemie betr. Unternehmen können mit einem Zuschuss von bis zu 4.000 € (ohne MwSt.) ohne Eigenanteil gefördert werden. Das Beantragungsverfahren wurde vereinfacht.

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