Unternehmerbriefing & Themenspecial zum Zufluss von Tantiemen bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern, Herabsetzung der Geschäftsführervergütung als Stützungsmaßnahme der Gesellschafter und rückwirkende Rechnungsberichtigung
Die Bundesregierung hat am 14. Oktober 2020 eine Verlängerung der Regeln über virtuelle Hauptversammlungen bis Ende 2021 beschlossen. Damit können die betroffenen Rechtsformen, also etwa Aktiengesellschaften, GmbHs, Genossenschaften und Vereine auch bei weiterhin bestehenden Beschränkungen der Versammlungsmöglichkeiten erforderliche Beschlüsse fassen und bleiben so handlungsfähig. Außerdem werden weitere aktuelle Themenspecials wie Zufluss von Tantiemen bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern, Herabsetzung der Geschäftsführervergütung als Stützungsmaßnahme der Gesellschafter und die Positionierung der Finanzverwaltung bei der rückwirkenden Rechnungsberichtigung beleuchtet.