wirtschaftsrecht wirtschaft

WIRTSCHAFTSRECHT

Zu den Schwerpunkten im Wirtschaftsrecht gehören insbesondere die nachfolgenden Bereiche:

  • Planung, Durchführung und ergebnisorientierte Umsetzung arbeitsrechtlicher Maßnahmen
  • Beratung für Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsratsmitglieder
  • Aktien-, GmbH- und Personengesellschaftsrecht
  • Unternehmensgründung
  • Satzung – Erstellung, Änderung
  • Gesellschafter- und Hauptversammlungen
  • M&A, Unternehmenstransaktionen
  • Vertretung in Gesellschafterstreitigkeiten
  • Handelsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Forderungsbeitreibung, Forderungseinzug
Internationales wirtschaftsrecht

INTERNATIONALES WIRTSCHAFTSRECHT

Im internationalen Wirtschaftsrecht bieten wir Investoren im In- und Ausland (vor allem Russland und GUS-Staaten) rechtliche Begleitung an. Rechtsanwalt Hübner mit breiter Auslandserfahrung im „Cross-Border-Business“ und der Tätigkeit in Osteuropa unterstützt Sie bei der Anbahnung von Geschäftskontakten. Nach Wunsch führt er für Sie internationale Vertragsverhandlungen und berät Sie bei der Vertragsgestaltung.

Rechtsanwalt Hübner kommuniziert in Deutsch, Englisch und Russisch.

Vertragsrecht

VERTRAGSRECHT

Rechtsanwalt Hübner mit einer Erfahrung von mehr als 11 Jahren als Syndikusrechtsanwalt / General Counsel bei diversen Global Playern erstellt und prüft alle Vertragsarten, mit denen ein Unternehmen für gewöhnlich in Kontakt kommt.

Folgende Vertragstypen werden dabei insbesondere abgedeckt:

  • Anstellungsvertrag
  • Arbeitsvertrag, Dienstvertrag
  • Beratervertrag, Beratungsvertrag
  • Geschäftsführervertrag
  • Geschäftsordnung für Geschäftsführer
  • Gesellschaftsvertrag
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen, AGB
  • Kaufvertrag, Werkvertrag
  • Kooperationsvertrag
  • Rahmenlieferungsvertrag
  • Forschungs- und Entwicklungsvertrag
  • Geheimhaltungsvereinbarung, GHV
  • Patent-, Know-how-Lizenzvertrag
  • Letter of Intent, LOI
  • Übertragung von Gesellschaftsanteilen
  • Mergers & Acquisitions, M&A
  • Maschinenüberlassungsvertrag
  • Werklieferungsvertrag