Konjunktur- und Zukunftspaket 2020

Mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz (Konjunktur- und Zukunftspaket 2020) hat die Bundesregierung zur Stärkung der Wirtschaft und der Abmilderung der Corona-Effekte wesentliche Entscheidungen des Konjunkturpakets beschlossen. Die Bundesregierung hat die Eckpunkte des Koalitionsausschusses vom 3. Juni 2020 zu den steuerrechtlichen Maßnahmen aufgegriffen und innerhalb kürzester Zeit einen Gesetzentwurf zur Umsetzung vorgelegt. Daneben hat sich die Bundesregierung darauf verständigt, die Verjährungsfrist bei Steuerstrafsachen erheblich zu verlängern, damit sie noch wirksamer strafrechtlich verfolgt werden können.

Zu den Maßnahmen im Einzelnen:

  • Senkung der Umsatzsteuer
  • Steuerlicher Verlustrücktrag
  • Degressive Abschreibung
  • Einführung eines Optionsmodells
  • Anrechnung der Gewerbesteuer
  • Besonderheiten i. R. v. Steuerstrafverfahren wg. Cum-Ex-Gestaltungen

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