Gesetzentwurf zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts

Eine vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) eingesetzte Kommission hat ihren Entwurf für ein Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts vorgelegt. Danach soll das teils noch aus dem 19. Jahrhundert stammende Recht der Personengesellschaften an die Bedürfnisse des modernen Wirtschaftslebens angepasst werden. Es sind neben Änderungen im BGB und HGB auch zahlreiche Folgeänderungen z. B. im Grundbuchrecht, Aktienrecht und Prozessrecht geplant.

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